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Satire (lat. satira; von satura lanx: „mit Früchten gefüllte Schale“, im übertragenen Sinne: „bunt gemischtes Allerlei“; früher fälschlich auf Satyr zurückgeführt, daher die ältere Schreibweise Satyra) ist eine Spottdichtung, die mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt. Historische Bezeichnungen sind im Deutschen auch Spottschrift, Stachelschrift und Pasquill (gegen Personen gerichtete satirische Schmähschrift).
Unter Satire kann man folgendes verstehen: die satirische Darstellungsweise, die in verschiedensten medialen Formen (literarischer oder journalistischer Text - wie Gedicht, Essay oder Roman -, Drama, Zeichnung, Kabarettprogramm, Film, Sendung im Fernsehen oder Hörfunk, Website usw.) und in verschiedensten Darstellungsformen (gefakte Nachricht, fiktives Interview, fiktive Reportage, Glosse, etc.) auftritt; eine literarische Gattung römischen Ursprungs; als solche sind ihre wichtigsten Untergattungen:
Als Realsatire bezeichnet man umgangssprachlich Ereignisse und Vorgänge, die so absurd erscheinen, dass selbst ihre nüchterne Beschreibung bereits Züge einer Satire trägt.
Die Geschichte der rechtlichen Einschränkung von Satire ist bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Geschichte der Zensur.
Seit 1854 existiert in Deutschland ein Presserecht, das im Prinzip die Pressefreiheit garantiert. Immer wieder wurde es durch weitere gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt: durch das Sozialistengesetz von 1878-1890, durch die Lex Heinze ab 1900 und durch willkürliche konservative Rechtsprechung. Diese betraf vor allem die Satirezeitschriften, die ab der Einführung des Presserechts wie Pilze aus dem Boden schossen. Jede ihrer Ausgaben wurde von der Staatsanwaltschaft auf Rechtsverstöße überprüft; Prozesse waren an der Tagesordnung. Üblich war bei den Zeitschriften deshalb ein Sitzredakteur, der im Falle einer Anklage ins Gefängnis ging, damit die Redaktion weiterhin arbeitsfähig war.
Unter dem Nationalsozialismus wurde durch das Schriftleitergesetz und „Schwarze Listen“ die kritische politische Satire ganz aus der Öffentlichkeit verbannt.
Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 2, Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.
Satire kann Kunst sein, ist aber nicht notwendigerweise Kunst. Um als Kunst geschützt zu sein, muss sie rein rechtlich gesehen eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt greift das Persönlichkeitsrecht.
Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen daraufhin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 51/99 vom 7. Dezember 1999).
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts legte jüngst fest, dass auch satirische Fotomontagen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit unterliegen (BVerfG, 1 BvR 240/04 vom 14. Februar 2005), allerdings nur dann, wenn sie als fiktive oder karikaturhafte Darstellungen erkennbar sind.
Sowohl gegen pardon wie gegen Titanic und den Nebelspalter wurden in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse angestrengt. Besonders Titanic ist dafür berüchtigt, mit ihrer Satire an die Grenze des rechtlich Erlaubten zu gehen. Von 1979 bis 2001 wurden insgesamt 40 Gerichtsverfahren gegen Titanic angestrengt und 28 Ausgaben verboten; Schadenersatzzahlungen und Gerichtskosten brachten das Heft teilweise an den Rand des Konkurses. Auch die taz und ihr prominentester satirischer Autor Wiglaf Droste mussten sich häufig vor Gericht verteidigen.
Bei dem Online-Satiremagazin ZYN! beschränken sich die rechtlichen Schwierigkeiten bisher auf marken- und namensrechtliche Probleme. Firmen wie Opel beispielsweise verwahrten sich gegen eine Nennung ihrer Marke in einer Parodie des Nachrichtenmagazins SPIEGEL (SPIGGL). Eine Parodie der Bild-Zeitung durch ein anderes Online-Satiremagazin führte hingegen zu einer Abmahnung.
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