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Die Republik Österreich (lat. Austria) ist ein demokratischer Staat in Mitteleuropa mit föderaler Verfassung. Der Bundesstaat Österreich wird aus 9 selbständigen Bundesländern gebildet. Das Land ist seit 1955 Mitglied der UNO und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.
Heinz Fischer (* 9. Oktober 1938 in Graz, Steiermark) ist ein österreichischer Politiker und seit 8. Juli 2004 der achte österreichische Bundespräsident der Zweiten Republik.
Alfred Gusenbauer (* 8. Februar 1960 in St. Pölten, Niederösterreich) ist ein österreichischer Politiker, österreichischer Bundeskanzler und Parteivorsitzender der SPÖ.
Wolfgang Schüssel (* 7. Juni 1945 in Wien) ist Klubobmann der ÖVP. Er gehörte ab 1989 der österreichischen Bundesregierung an und war vom 4. Februar 2000 bis zum 11. Jänner 2007 Bundeskanzler. Als solcher war er im ersten Halbjahr 2006 Präsident des Europäischen Rates. Von 1995 bis 2007 war er Bundesparteiobmann der ÖVP; sein Nachfolger in dieser Funktion ist Wilhelm Molterer.
Wilhelm Molterer (* 14. Mai 1955 in Steyr, Oberösterreich als Wilhelm Kletzmayr) ist ein österreichischer Politiker und seit 11. Jänner 2007 Vizekanzler und Finanzminister der Republik Österreich, sowie seit dem 21. April 2007 Bundesparteiobmann der ÖVP.
Alexander Van der Bellen (* 18. Jänner 1944 in Wien) ist ein österreichischer Wirtschaftswissenschaftler, Politiker und Bundessprecher der österreichischen Grünen.
Heinz-Christian Strache (* 12. Juni 1969 in Wien) ist ein österreichischer Politiker der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Er ist seit März 2004 Landesparteiobmann der Wiener FPÖ und seit April 2005 Bundesparteiobmann der FPÖ.
Jörg Haider (* 26. Jänner 1950 in Bad Goisern, Oberösterreich) ist ein österreichischer Politiker der im April 2005 gegründeten Partei BZÖ, einer Abspaltung der FPÖ, der er bis dahin angehört hatte. Er ist Landeshauptmann von Kärnten.
Die Regierung Gusenbauer besteht aus: Heidrun Silhavy, Doris Bures, Maria Berger, Claudia Schmied, Alfred Gusenbauer, Wilhelm Molterer, Ursula Plassnik, Andrea Kdolsky, Christine Marek, Christa Kranzl, Hans Winkler, Günther Platter, Johannes Hahn, Werner Faymann, Norbert Darabos, Josef Pröll, Erwin Buchinger, Martin Bartenstein, Reinhold Lopatka und Christoph Matznetter.
Die Bundesministerien und Staatssekretariate
In Österreich werden die Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler besitzt kein Weisungsrecht und keine Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministern. Die Bundesminister können mit einem Misstrauensvotum des Nationalrats entlassen werden. Zur Zeit der Provisorischen Regierungen 1918-1920 und 1945 hießen in Österreich die Minister Staatssekretäre.
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer
Ballhausplatz 2
1010 Wien
Tel.: +43/1/53115-0
Bundesministerium für Finanzen
Vizekanzler und Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Tel.: +43/1/51433-0
Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst
Bundesministerin Doris Bures
Minoritenplatz 3,
1010 Wien
Tel.: +43/1/531 15-2165
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik
Minoritenplatz 8
1014 Wien
Tel.: +43/5/01150-0
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.: +43/1/71100-0
Bundesministerium für Inneres
Bundesminister Günther Platter
Herrengasse 7
1010 Wien
Tel.: +43/1/53126-0
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerin Dr. Maria Berger
Museumstraße 7
1070 Wien
Tel.: +43/1/52152-0
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/71100-0
Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesminister Mag. Norbert Darabos
Roßauer Lände 1
1090 Wien
Tel.: +43/1/5200-0
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Bundesminister Dr. Erwin Buchinger
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/71100-0
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: +43/1/53120-0
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesminister Werner Faymann
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.: +43/1/71162-0
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Bundesminister Dr. Martin Bartenstein
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/71100-0
Bundesministerium Wissenschaft und Forschung
Bundesminister Dr. Johannes Hahn
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: +43/1/53120-0
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt
Staatssekretärin Heidrun Silhavy
Ballhausplatz 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/53115-0
Staatssekretär im Bundeskanzleramt
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka
Ballhausplatz 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/53115-0
Staatssekretariat im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Staatssekretär Dr. Hans Winkler
Minoritenplatz 8
1014 Wien
Tel.: +43/5/01150-0
Staatssekretariat im Bundesministerium für Finanzen
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Tel.: +43/1/51433-0
Staatssekretariat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Staatssekretärin Christa Kranzl
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.: +43/1/71162-0
Staatssekretariat im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretärin Christine Marek
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43/1/71100-0
(Quelle: www.austria.gv.at)
Das Wesen der österreichischen Verfassung bringt es mit sich, dass politische Parteien zwar in der Bundesverfassung erwähnt werden, aber dort nicht definiert werden. Dies geschieht im Parteiengesetz (BGBl. Nr. 404/1975), dessen erster Artikel Verfassungsrang hat. Die Absätze 1-3 lauten wie folgt:
Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Zu den Aufgaben der politischen Parteien gehört die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.
Im Parteiengesetz ist ebenfalls festgelegt, dass Parteien eine Satzung haben müssen, um Rechtspersönlichkeit zu erlangen.
Im Nationalrat vertretene Parteien mit Mandatszahlen (Stand: Nationalratswahl 1. Oktober 2006)
SPÖ (68 Mandate) - Sozialdemokratische Partei Österreichs, (ehem. Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs; bis 1991 Sozialistische Partei Österreichs)-[1888/1889], Neugründung 1945; mitte-links, sozialdemokratisch
ÖVP (66 Mandate) - Österreichische Volkspartei, gegr. 1945 (ehem. Christlichsoziale Partei; CSP, gegr. 1887); bürgerlich-konservativ, christlichsozial
Die Grünen (21 Mandate) - Die Grünen - Die Grüne Alternative, gegr. 1983; linksliberal, ökologisch, feministisch
FPÖ (21 Mandate) - Freiheitliche Partei Österreichs, gegr. 1956 (ehem. Verband der Unabhängigen VdU, gegr. 1949); stark rechts, deutschnational, EU-skeptisch
BZÖ (7 Mandate) - Bündnis Zukunft Österreich, gegr. 2005. Hervorgegangen aus der Spaltung der FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs; rechts, deutschnational, wirtschaftsliberal
Eine Partei muss zur Gründung ihre Satzung im Bundesministerium für Inneres hinterlegen. Da es nicht viele gesetzlichen Auflagen gibt sind dort bereits 770 Satzungen politischer Parteien hinterlegt (Stand 2005).
historische Parteien
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. „Regierungschef“ ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird der Parteiobmann der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen oder durch den Bundespräsidenten (gem. Art. 70(1) B-VG) entlassen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent“), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.
Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem Zweiten Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialistische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu bzw. wieder gegründet. 1945-1966 und 1986-1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz bekannt.
Drittes, allerdings wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie z. B. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Partei der Grünen auf der linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung.
Derzeit besteht eine Koalitionsregierung von ÖVP und BZÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (siehe Bundesregierung Schüssel II). Vizekanzler ist derzeit Hubert Gorbach. Bei den Nationalratswahlen am 1. Oktober 2006 siegte aber die SPÖ unter Alfred Gusenbauer, die Regierung aus ÖVP und BZÖ hat keine Mehrheit mehr.
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB, ab 2007: Unternehmensgesetzbuch - UGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden, welches sozusagen den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1300 Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“ (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechenden Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen.
Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählt mit 0,71 % des BIP - rund 1,810 Milliarden Euro - zu den geringsten der Welt.
Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, können einen Zivildienst ableisten. Dieser dauerte zwölf Monate und seit 1. Jänner 2006 neun Monate.
Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1 % des BIP ergibt. Durch unerwartet höhere Steuereinnahmen wird das Defizit jedoch voraussichtlich nur 1,6 bis 1,7 % des Bruttoinlandsproduktes betragen.
Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Parafisken erreichte 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR, danach sollen die Schulden über 154,5 (2006) auf 154,2 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden.
Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 64,3 % veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). Österreich wird damit im EU-Vergleich wie auch schon 2004 weiterhin an der 18. Stelle liegen. Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts hatte Österreich noch 69,2 % Schulden, gemessen am BIP. Der Grund für das Absinken der Verschuldungsquote ist der stetige Anstieg des Bruttoinlandsprodukts, was wiederum zu einem großen Teil auf die starken Exportzuwächse seit dem EU-Beitritt, und noch mehr seit der EU-Osterweiterung, zurückzuführen ist.
Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60 % des BIP hatte Österreich zuletzt 1992 - vor dem Beitritt zur EU 1995 - erreicht.
Österreich sieht sich, auch im Zusammenhang mit seiner Neutralität, ab der Mitte des 20. Jahrhunderts gerne an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehenden Großmächte - dem Westen und dem Osten Europas. Die Außenpolitik bestand demnach oft darin, zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen beizutragen. Im Jahre 1995 wurde Österreich Mitglied in der Europäischen Union.
Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Wien ist neben New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen und misst daher diesem außenpolitischen Element traditionell einen großen Stellenwert bei. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Stellen gibt es in Wien noch eine Reihe weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Bekannte österreichische Staatsmänner und Politiker sind unter anderem der Kaiser der österreich-ungarischen Monarchie, Franz Joseph I., sein Nachfolger, der selig gesprochene Karl I., Karl Renner und der ehemalige UNO-Generalsekretär Kurt Waldheim. Traurige Berühmtheit erlangte der gebürtige Österreicher und in den 1930er Jahren zum nationalsozialistischen Diktator des Deutschen Reiches aufgestiegene Adolf Hitler.
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